• Vor dem Verwenden eines recycelten Zuschlagstoffes prüfen Sie bitte seine Leistungs- und Qualitätsmerkmale.

  • Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Verwendung von recycelten Zuschlagstoffen sowohl hinsichtlich der Leistungs- und Qualitätsmerkmale (Tabelle 2) als auch hinsichtlich des Standortes, an dem sie eingesetzt werden sollen (z. B. Wasserschutzgebiete, Naturparks, Biotope, Naturdenkmäler usw.) eingeschränkt ist.

  • So ist z. B. die Verwendung von recycelten Baustoffen in folgenden Fällen verboten:

    · in trinkwassergeschützten Gebieten;
    · in der Nähe von Grundwasserleitern bis zu 1 m über dem Grundwasserhöchststand;
    · im Randstreifen von 5 m neben Oberflächengewässern;
    · im Abstand von 100 m von Trinkwasser-Tiefbrunnen (bzw. 200 m im Falle von tiefer gelegenen Quellen);
    · in im Bauleitplan ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebieten;
    · in Feuchtgebieten und in zu entwässernden Wiesen und Flächen.

  • Der Betreiber der Recyclinganlage ist verpflichtet, Ihnen alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die bestimmungsgemäße Verwendung und die Nutzungsbeschränkungen der verkauften Recycling-Zuschlagstoffe erforderlich sind.